(Die nachstehenden AGB enthalten in der Anlage unsere Datenschutzinformationen nach Artikel 13 DSGVO)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten nur für Leistungen des Anbieters an Unternehmer (im folgenden Kunde genannt) im Sinne von § 14 BGB.

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien ausschließlich. Die Angaben in schriftlichen Angeboten des Anbieters gehen diesen AGB vor.

(3) AGB des Kunden gelten nur insoweit, als der Anbieter ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen erbringt und der Geltung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters samt Anlagen werden nur in deutscher Sprache angeboten. Mögliche Übersetzungen der AGB dienen lediglich als Verständnishilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung der AGB heranzuziehen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter bietet dem Kunden „Software as a Service-Produkte“ (im Folgenden auch „Software“ genannt) in Kombination mit dem Verkauf von Hardware, Installationen und Schulungen an. Die Einzelheiten der durch den Anbieter angebotenen Leistungen ist den einzelnen Leistungsbeschreibungen des Anbieters zu entnehmen. Der Kunde erwirbt durch den Vertragsabschluss das Recht, die vom Anbieter bereitgestellte Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen des Angebotes sowie dieser AGB zu nutzen. Auch für die verkaufte Hardware, die Installation und die Schulungen gelten die Angaben des Anbieters im Angebot sowie diese AGB.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Teile seiner angebotenen Services durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit der Anbieter sich zur Erbringung der angebotenen Services Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit selbstständig Updates und Erweiterungen an der bereitgestellten Software vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die Änderungen den im Angebot und diesen AGB beschriebenen Funktionsumfang der Software nicht beeinträchtigt.

(4) Sofern der Anbieter kostenfreie Software/Hardware zur Nutzung anbietet, erfolgt dies als freiwilliger Service des Anbieters. Ein Anspruch auf die Leistung und die Erfüllung bestimmter Anforderungen, insbesondere auch an die Verfügbarkeit, besteht für kostenfreie Software/Hardware des Anbieters nicht. Der Anbieter kann diese kostenfreien Leistungen jederzeit und ohne Begründung sperren oder die Verfügbarkeit/Nutzbarkeit beenden.

(5) Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommen durch Angebot und Annahme zustande. Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt demnach erst zu Stande, wenn der Anbieter die Bestellungen des Kunden (verbindliches Angebot) schriftlich bzw. in Textform bestätigt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei dem Anbieter anzunehmen. Erfolgt keine Annahme innerhalb der vorgenannten Frist, kommt kein Vertrag zu Stande. In diesem Fall ist auch der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.

(6) Die allgemeinen Pflichten des Anbieters im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB sind ausgeschlossen.

§ 3 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

(1) Der Anbieter schuldet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung seiner Software zu dem nächsten Internet-Knoten.

(2) Für den Zugang zur Software gewährleistet der Anbieter in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster für die Software und die täglichen Software Neustarts zwischen 2.00 Uhr und 4.00 Uhr (mitteleuropäische Zeitzone) liegen. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als die vorstehend vereinbarten Wartungsfenster andauern, wird der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.

(3) Wird der Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner vorstehenden Verpflichtungen durch höhere Gewalt – insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen) – gehindert, so verlängern sich die vereinbarten Zeiten für Wartungsarbeiten in angemessenem Umfang, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Leistung unmöglich und/oder ist eine angemessene Verlängerung dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar, so wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird dem Anbieter alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Kunde wird den Anbieter zudem bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich unterstützen.

(2) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen oder Mängel auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen des Anbieters haben können oder der Kunde Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel zu rechnen. Der Kunde wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten, sofern ihm dies zumutbar ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu der Software des Anbieters gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzernamen und Passwörter so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten etwaige Zugangsdaten zur Software bekannt sind oder zukünftig bekannt werden können. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, welche die Software des Anbieters, der Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Für vom Kunden vorgenommene Einstellungen der Software/Hardware, welche von den Einstellungen des Anbieters im Auslieferungszustand abweichen, ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist keinesfalls verpflichtet, die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen der Software/Hardware auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(2) Nutzt der Kunde die Software/Hardware des Anbieters ist der Kunde für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Impressumspflichten, datenschutzrechtliche Pflichten etc.) alleine verantwortlich.

(3) Verstößt der Kunde gegen die vorbenannten Pflichten und wird der Anbieter aufgrund des Verstoßes durch Dritte in Anspruch genommen, ist der Kunde zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Software und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, bleiben unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte und Urhebervermerke

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die vermietete Software zum vereinbarten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, befristet für die Dauer des Vertrages, zu nutzen.

(2) Der Kunde ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, den Zugang zu der Software des Anbieters ohne Lizenz Dritten zu überlassen, insbesondere den Zugang ohne entsprechende Lizenz zu veräußern zu vermieten. Die Nutzung der Software durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. die Kunden des Kunden im Rahmen der erworbenen Lizenzen oder sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.

(3) Kennzeichnungen der Software des Anbieters, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode und Entwurfsmaterial oder sonstigen geheimen Informationen des Anbieters über die Software.

§ 7 Referenzen

(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen, Adresse und/oder Logo auf seiner Website, in Broschüren sowie in anderer üblicher Form als Referenz benennen. Der Kunde räumt dem Anbieter für diese Zwecke ein örtlich und zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Marken-, Namens- und Urheberrechten ein.

(2) Der Kunde kann die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß dem vorstehenden Absatz mit einer Frist von 6 Monaten in Schriftform per Einschreiben kündigen, sofern im Einzelfall nicht eine kürzere Kündigungsfrist zwingend notwendig ist, z.B. weil Rechtsverletzungen durch die Einräumung der Nutzungsrechte bzw. die Nutzung durch den Anbieter drohen.

(3) Der Anbieter ist jedoch auch 30 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist berechtigt, die in fertigen Printprodukten vorhandenen Referenzlisten, die mit dem Namen, der Marke und/oder dem Logo des Kunden versehen sind, auszuliefern, sofern im Einzelfall nicht eine sofortige Nutzungsbeendigung zwingend notwendig ist. Der Anbieter ist auf schriftlichen Wunsch des Kunden zum Datum der Vertragsbeendigung verpflichtet, Auskunft über den aktuell vorhandenen Warenbestand an Printprodukten, welche den Namen, die Marke und/oder das Logo des Kunden enthalten, zu erteilen.

§ 8 Vergütung und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde zahlt dem Anbieter für die jeweils vereinbarten Leistungen die in dem jeweiligen Angebot des Anbieters ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig.

(3) Die Rechnungen des Anbieters werden per E-Mail versendet. Bei Zustellungswunsch per Brief ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist ab dem ersten Tag des Verzuges die offene Forderung des Anbieters mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(5) Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Vor Eigentumsübergang der Hardware auf den Kunden ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung durch den Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters nicht zulässig. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse des Anbieters. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.

(6) Kann eine Lieferung und/oder Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nur verspätet durchgeführt bzw. erbracht werden, insbesondere weil der Kunde seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erbracht hat, wird der Kunde dem Anbieter den hierdurch entstandenen Schaden und den vom Anbieter zu belegenden Aufwand nach den jeweils geltenden Stundensätzen des Anbieters erstatten.

§ 9 Lieferung Hardware, Gefahrübergang, höhere Gewalt, Untersuchungs- und Rügepflichten

(1) Die Lieferung der Hardware erfolgt frei Haus an die im Angebot angegebene Anschrift des Kunden.

(2) Mit Übergabe der Hardware an den vom Anbieter bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Hardware auf den Kunden über. Der Anbieter wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

(3) Die Lieferfrist ist dem Angebot des Anbieters zu entnehmen.

(4) Wird der Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt insb. durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung der gelieferten Hardware oder später ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Mängelanzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige durch den Kunden. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung der Hardware schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den Kunden genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Anbieters für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Zusätzlich durch den Anbieter oder den Hersteller gewährte Garantien bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 10 Instandhaltungspflichten und Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet während der Vertragslaufzeit Instandhaltung für die vereinbarte Beschaffenheit der Software sowie dafür, dass der Kunde die Software des Anbieters ohne Verstoß gegen Rechte Dritter während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß nutzen kann.

(2) Hinsichtlich der verkauften Hardware besteht eine Gewährleistungspflicht des Anbieters, wobei die Ansprüche wegen Mängeln der Hardware (einschließlich Dokumentation) in einem Jahr nach Lieferung an den Kunden verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um einen vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursachten Mangel handelt oder der Anbieter dem Kunden zusätzliche Garantien gewährt. Garantien des Herstellers unterliegen ebenfalls nicht von der vorstehenden Verjährung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel an der Soft- und Hardware unverzüglich nach ihrer Entdeckung und schriftlich dem Anbieter zu melden. Dabei muss der Kunde, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

(4) Liegt während der Vertragslaufzeit ein Sachmangel an der Software und/oder innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Hardware an den Kunden vor und ist der Kunde im Falle eines Mangels an der Hardware seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 9 Absatz 5 der AGB nachgekommen, ist der Anbieter berechtigt, den Sachmangel wahlweise entweder durch Bereitstellung eines neuen, mangelfreien Vertragsgegenstandes (z.B. Software-Release, neue Hardware) oder durch Beseitigung (Nachbesserung) zu beheben. Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere hat der Kunde die beanstandete Hardware an den Anbieter oder einen von ihm beauftragten Lieferdienst zu Prüfungszwecken zu übergeben. Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der Mängelbeseitigung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch beim Anbieter entsteht, dass die Hardware vom Kunden an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht wurden, trägt der Kunde. Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Der Anbieter leistet Service bzw. Support Werktags (Montag-Freitag) von 09:00-16:00 Uhr MEZ Online über seine Website (Kontaktfeld Support). Im Falle der Ersatzlieferung einer Hardware hat der Kunde dem Anbieter die mangelhafte Hardware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(5) Kann der Anbieter einen Sachmangel an der Soft- bzw. Hardware innerhalb angemessener Frist nicht beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. Die Ausübung der vorstehenden Rechte des Kunden ist in jedem Fall erst dann zulässig, wenn der Kunde dem Anbieter schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese fehlgeschlagen ist. Der Kunde ist nicht zum Rücktritt oder der Ausübung der Rechte berechtigt, wenn

der Mangel unerheblich ist.

(6) Soweit die vertragsgemäße Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software/Hardware und /oder sonstigen Leistungen oder Dienste zur Verletzung von Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt, wird der Anbieter dem Kunden auf seine Kosten und nach seiner Wahl entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Software/Hardware oder sonstigen Leistungen und Dienste in einer für den Kunde zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist sowohl der Kunde als auch der Anbieter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wegen Mängeln an der gelieferten Hardware (einschließlich Dokumentation) gilt die Gewährleistungspflicht für den Anbieter nur dann, sofern die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht verjährt sind (vgl. § 10 Absatz 2 der AGB) und der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 9 Absatz 5 der AGB nachgekommen, ist.

(7) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Befugnisse an den Vertragsgegenständen wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich und umfassend. Wird der Kunde aufgrund der Vertragsgegenstände des Anbieters verklagt, stimmt er sich mit dem Anbieter ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr entstehenden Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen und auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen beruhen. Der Kunde ermächtigt den Anbieter hiermit auf seinen Wunsch, Klagen welche auf den Vertragsgegenständen beruhen, gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen.

(8) Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einem Mangel an den Produkten und/oder Leistungen des Anbieters zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt, entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den jeweils aktuellen Preislisten für die entsprechenden Leistungen des Anbieters zu berechnen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt.

(9) Die Instandsetzungs- bzw. Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an den Vertragsgegenständen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art eingesetzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

§ 11 Begrenzung der Haftung auf Schadensersatz

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund ist entsprechend der nachstehenden Regelungen eingeschränkt:

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist nicht eingeschränkt.

(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters in keinem Fall eingeschränkt.

(4) Nicht eingeschränkt ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungsgegenstände hervorgerufen wurden.

(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter oder durch einen seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter ist die Haftung, wenn keiner der in den vorstehenden Absätzen (2) – (4) genannten Fälle gegeben ist, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(6) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an den Vertragsgegenständen vorhanden sind, ausgeschlossen, wobei die Gewährleistungs- und Instandhaltungspflichten des Anbieters unberührt bleiben.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(8) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

§ 12 Entsorgung Hardware

Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Hardware nach Nutzungsbeendigung nach den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt den Anbieter von den Verpflichtungen nach § 19 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strenger Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EUDatenschutz-

Grundverordnung (DSGVO)) sowie der Regelungen dieses Vertrages. Die Einzelheiten der eigenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch den Anbieter ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag.

(2) Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung des Anbieters für den Kunden werden in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt.

§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

(2) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag zur Nutzung der Vertragsgegenstände gilt zeitlich begrenzt. Bitte entnehmen Sie die Kündigungsfristen, den einzelnen Produkten in Ihrem Angebot.

(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos ohne Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt.

(3) Kündigungen sind schriftlich per Einschreiben zu erklären.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden zu der Software des Anbieters gesperrt und dort gegebenenfalls noch gespeicherte Inhalte gelöscht bzw. bis zum Ablauf von etwaigen gesetzlichen Vorhaltepflichten gesperrt. Der Kunde ist daher gehalten, vor Ablauf der Vertragslaufzeit Kopien von sämtlichen von ihm auf den Systemen des Anbieters gespeicherten Daten anzufertigen und auf eigenen Systemen abzuspeichern.

§ 16 Anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 17 Gerichtsstand

(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Ausschließlich der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Erhebt der Anbieter Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Kunde nicht berechtigt an diesem Gerichtsstand eine Widerklage zu erheben. Vielmehr hat der Kunde seine Ansprüche an dem in Absatz 1 vereinbarten ausschließlichen Gerichtsstand gesondert geltend zu machen.

(3) Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung nicht berührt.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt.

§ 19 Schriftformklausel

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Alle sonstigen Vereinbarungen der Parteien mit Ausnahme der separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) des Anbieters bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Anlage: Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Daten werden von uns gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO genannt) sowie den landesspezifischen Datenschutzbestimmungen „verarbeitet“.

Begriffsbestimmungen

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Nachfolgend finden Sie unsere Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Verantwortlicher der Datenverarbeitung

Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist:

Beyond Host GmbH

Lindenweg 4

82284 Grafrath

Michael Tischer

Tel. 0173 3522791

E-Mail: tischer@beyond.host

Verarbeitungszwecke und Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre erhobenen Daten zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen. Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken erfolgt ansonsten nur um gegebenenfalls Rechtsansprüche abzuwehren oder geltend zu machen (Nachweiszwecke) oder um gesetzliche Pflichten (z.B. Aufbewahrungspflichten) zu erfüllen oder sofern Sie ausdrücklich einwilligen.

Die Einzelheiten der Verarbeitung Ihrer Daten im Auftrag werden in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt. Bei Kollisionen der AVV mit dieser Datenschutzinformation gelten die vertraglichen Regelungen der AVV.

Entfällt der Verarbeitungszweck für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht. Sofern einzelne Daten aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und/oder zu Nachweiszwecken aufbewahrt werden, tritt an die Stelle einer Löschung die Sperrung der Daten. Die aufzubewahrenden Daten dürfen dann ausschließlich für Nachweis- oder Aufbewahrungszwecke verarbeitet werden.

Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass wir Ihre Daten zur Erfüllung des Vertrages, zu Nachweiszwecken oder aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten an Dritte weiterleiten müssen oder Sie in die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich einwilligen.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer erhobenen Daten zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen, erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Ziffer b) DSGVO. Die Verarbeitung Ihrer Daten auf der Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung beruht auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Ziffer a). Die Verarbeitung Ihrer Daten auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Ziffer f), wobei wir Ihnen unser berechtigtes Interesse mitteilen, sofern wir Datenverarbeitungen auf diese Rechtsgrundlage stützen.


Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in diesem Fall nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.


Ihr Recht auf Widerruf von Einwilligungen

Sie können uns gegenüber ausdrücklich erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen an unsere unter dem Punkt „Verantwortlicher“ angegebenen Kontaktdaten.

Ihre weiteren Rechte als Betroffener der Datenverarbeitung

Neben Ihrem Recht auf Widerspruch und auf Widerruf von Einwilligungen haben Sie uns gegenüber

jederzeit die nachstehend genannten Rechte:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO

Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per an unsere unter dem Punkt „Verantwortlicher“ angegebenen Kontaktdaten.

Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Informationen über die Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss sowie über Ihre Verpflichtung, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung:

Wir erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen. Zum Teil ist die Angabe von personenbezogenen Daten bei Vertragsabschlüssen (z.B. für Rechnungen) aufgrund von steuer- und/oder handelsrechtlichen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten handelt es sich um eine vertragliche bzw. vorvertragliche Verpflichtung. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten mitteilen, hat dies zur Folge, dass wir keinen Vertrag mit Ihnen abschließen können und/oder Ihre Anfragen nicht beantworten können.

Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden Sofern Sie der Ansicht sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt werden, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde ihres Bundeslandes oder des Bundeslandes unseres Firmensitzes wenden. Betrifft eine Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, leitet die Aufsichtsbehörde die Beschwerde an die dort zuständige Aufsichtsbehörde weiter. Die Aufsichtsbehörde unseres Firmensitzes ist folgende:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 18


91522 Ansbach


Deutschland


Telefon: +49 (0) 981 180093-0


Telefax: +49 (0) 981 180093-800


E-Mail:
poststelle@lda.bayern.de

Homepage:
https://www.lda.bayern.de/

Stand der AGB und der Datenschutzinformationen: 15.02.2022